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Schulordnung

für die Beruflichen Schulen in Kirchhain

Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir tagtäglich miteinander zu tun haben. Alle, die am Schulleben beteiligt sind, müssen gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Daher ist es für uns im Sinne des friedlichen Zusammenlebens und der Gemeinschaft wichtig, Grundsätze, Grenzen und Freiräume zu regeln. Gegenseitige Achtung sollte selbstverständlich sein. Gewalt und Diskriminierungen, welcher Art auch immer, werden in unserer Gemeinschaft nicht geduldet!

Schulbeginn

  • Pünktlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung für gemeinsames und erfolgreiches Lernen. Daher finden sich Schüler/-innen und Lehrer/-innen umgehend zu Unterrichtsbeginn in dem jeweiligen Unterrichtsraum ein.
  • Schüler/-innen, die verspätet zum Unterricht erscheinen, werden im Klassenbuch vermerkt. Dies ist aus Gründen des Versicherungsschutzes notwendig.
  • Sollte eine Lehrkraft nach mehr als 10 Minuten nicht zum Unterricht erscheinen, benachrichtigt ein Vertreter/-in der Klasse das Sekretariat.

Unterricht

  • Das Fehlen im Unterricht muss bei der Wiederaufnahme des Schulbesuches in jedem Fall bei dem/der Klassenlehrer/-in schriftlich entschuldigt werden.
  • Bei längerer Erkrankung muss am 3. Tag der Erkrankung der/die Klassenlehrer/-in informiert werden.
  • Schüler/-innen, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden sich bei der jeweils unterrichtenden Lehrkraft ab. Diese vermerkt dies im Klassenbuch.
  • Handys sind während des Unterrichtes auszuschalten und in der Tasche zu verwahren. Eine Nutzung im Unterricht in nach Absprache mit der zuständigen Lehrkraft möglich.
  • Lärm ist während der Unterrichtszeit auf dem gesamten Schulgelände zu vermeiden.

Pause

  • Die Unterrichtsräume werden nach Unterrichtsschluss von der Lehrkraft abgeschlossen, da nur so die Aufsichtspflicht in den Pausen wahrgenommen werden kann.
  • Schüler/-innen dürfen aus versicherungsbedingten Gründen das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen.
  • Das Rauchen ist Schülerinnen und Schülern sowie allen Lehrkräften innerhalb des Schulbetriebes untersagt. D.h. in sämtlichen geschlossenen Räumen (insbesondere auf den Toiletten) und auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot.
  • Der Unterrichtsraum ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Papier und sonstige Abfälle werden getrennt gesammelt und in die dafür vorgesehenen Tonnen oder Körbe geworfen.
  • Die Pausenaufsicht wird von den Lehrkräften entsprechend dem Aufsichtsplan durchgeführt. Probleme auf dem Schulgelände sollen der Aufsicht mitgeteilt werden.

Sonstiges

  • Die Schule und ihre Einrichtungen sind für uns alle da. Deshalb sind Gebäude, Schulhöfe, Sporthalle, Unterrichtsräume sowie alle Lernmittel schonend zu behandeln. Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung werden geahndet.
  • Schulfremde Personen dürfen während der Unterrichtszeit und den Pausen das Schulgelände nicht betreten! Ausnahmen regelt die Schulleitung.
  • Die Treppenaufgänge sind freizuhalten und werden nicht zu Sitzplätzen umfunktioniert.
  • Das Spucken auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
  • Alkohol- und Drogenbesitz sowie deren Genuss sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten. Bei Verstoß droht Schulverweis.
  • Für Lehrer und Schüler stehen jeweils gesondert ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung.
  • Fundsachen werden grundsätzlich einem unserer Hausmeister übergeben.
  • Bei Unfällen/Notfällen ist umgehend das Sekretariat zu benachrichtigen. Von dort wird die notwendige Hilfe koordiniert.
  • Bei Konflikten gibt es die Möglichkeit, sich an den Vertrauenslehrer und die Schülervertretung zu wenden.

Beschlossen durch die Schulkonferenz am: 17.12.2003, aktuelle Version gültig ab: 05.09.2022